Impressum

EGU-Metall GmbH
Maiengrundstraße 2
88605 Meßkirch-Rohrdorf

www.egu-metall.de

Werbeanrufe melden wir bei der Bundesnetzagentur.
Wir haben kein Interesse an Tonern, Onlinemarketing-Tipps oder Ähnlichem.

Sitz der Gesellschaft:
Meßkirch-Rohrdorf

Handelsregister:
Amtsgericht Ulm
HRB-Nr.: 710572

Geschäftsführer:
Sebastian Gruber
Katrina Gruber

Umsatzsteuer-ID:
DE 146815749

Haftung:
Die Informationen, die EGU-Metall Ihnen auf dieser Website zur Verfügung stellt, wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und werden laufend aktualisiert. Trotz sorgfältigster Kontrolle kann die Fehlerfreiheit nicht garantiert werden. EGU-Metall schließt daher jede Haftung oder Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf dieser Website bereitgestellten Informationen aus. Dies gilt besonders auch für Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Es handelt sich dabei um fremde Websites, auf deren Inhalt wir keinen Einfluß haben. EGU-Metall schließt daher eine Haftung für den Inhalt derartiger Seiten ausdrücklich aus. EGU-Metall ist auch nicht verantwortlich für die Datenschutzvorkehrungen der Betreiber derartiger Websites. EGU-Metall behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Ankündigung Änderungen üder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.

Markenzeichen
Soweit nicht anders angegeben, sind alle auf den Internetseiten von EGU-Metall verwendeten Marken markenrechtlich geschützt. Dies gilt vor allem für Firmenlogos und Kennzeichen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebote und Verkäufe
Für alle Aufträge gelten nur unsere nachstehenden Bedingungen. Besondere Bedingungen des Käufers, die mit unseren Lieferbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Die Rechte des Käufers sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder sonstige Abweichungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Angebote sind stets freibleibend. Rechnungen, Entwürfe, Kostenvoranschläge und alle sonst wie zur Verfügung gestellten Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten. Diesem allein stehen die Urheberrechte an diesen Unterlagen zu. Der Besteller verpflichtet sich, die im vorgenannten Absatz erwähnten Unterlagen keiner seinem Betrieb fremden Personen, insbesondere keinem Wettbewerber des Lieferanten, zugänglich zu machen oder zur Einsicht zu überlassen; das gleiche gilt für Abschriften oder Fotokopien dieser Unterlagen.

Kostenvoranschläge/Preise
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn Sie schriftlich erteilt und ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Sämtliche Preise gelten netto, ab Werk, ohne Verpackung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Es gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Auch bei Fest-Abschlüssen sind wir berechtigt, eventuell Materialverteuerungen, Lohnerhöhungen u. ä. anteilig in Rechnung zu stellen. Sämtlichen Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen.

Verpackung
Die Verpackung wird, wenn im Angebot oder der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, besonders berechnet.

Versand-/Gefahrenübergang
Mit Übergabe an den Spediteur, spätestens bei Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Es bleibt uns überlassen, die Versandart auszuwählen.

Zum vereinbarten Termin versandfrei gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk oder ab Lager geliefert zu berechnen. Dasselbe gilt, wenn der Versand infolge Verkehrssperre oder sonstiger durch uns nicht verschuldeter Umstände nicht erfolgen kann.

Lieferzeit
Angaben über Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten.
Sofern nicht ein Fixgeschäft ausdrücklich vereinbart ist, gelten sie nur als annähernd und unverbindlich. Das Rücktrittsrecht sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen verspäteter Lieferung sind daher ohne vorherige besondere Abmachung ausgeschlossen.

Lieferungsbehinderung
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen jeder Art unverschuldeter Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, verspätete oder ungenügende Waggongestellung, Sperrung oder Behinderung von Eisenbahnen, Schifffahrtswegen oder des Lastkraftwagenverkehrs. Blockade sowie irgendwelche andere Umstände einschließlich behördlicher Anordnung, die eine Verminderung oder Einstellung der Erzeugung herbeiführen, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Lieferverpflichtungen entweder hinauszuschieben oder teilweise oder ganz aufzuheben. In allen Fällen stehen dem Käufer ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung nicht zu.

Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware sofort nach Ankunft am Bestimmungsort zu untersuchen, und wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich Anzeige zu machen. Ein bei der Untersuchung nicht erkennbarer Mangel ist unverzüglich nach der Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf von drei Monaten vom Tage der Ankunft an gerechnet, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Weiter sind die Rechte auf Wandlung und Minderung ausgeschlossen, gegebenenfalls sind wir lediglich verpflichtet nachzubessern.

Sonstige Ersatzansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche für Folgeschäden oder damit zusammenhängende Kosten sind ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die infolge ungeeigneter oder unsachgemäßer Anwendung falscher Montage oder Inbetriebnahme, unzulässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder natürlicher Abnutzung der Ware entstanden sind. Ohne unser Einverständnis erfolgte Änderungen oder Nacharbeiten an den gelieferten Gegenständen stellen uns von jeder Haftung frei, entstandene Kosten werden dafür nicht übernommen.

Zahlung
Die Zahlung hat, wenn nicht andere Vereinbarungen schriftlich festgelegt sind, unmittelbar nach Ablauf der in dem Angebot angegebenen Zahlungsfristen in bar ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.  Wird ein Wechsel, Scheck oder eine Zahlungsanweisung angenommen, so geschieht dies unter dem üblichen Vorbehalt. Diskont ,Spesen und wenn der Wechsel nicht auf einem Hauptplatz einer Landeszentralbank zahlbar gestellt ist, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Unsere Forderung gilt in jedem Falle erst mir der Einlösung der Zahlungsmittel als getilgt.

Teillieferungen werden gesondert berechnet. Sie sind den vorstehenden Bedingungen entsprechend zu bezahlen.

Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, unbeschadet aller sonstigen Ansprüche die banküblichen Zinsen zu berechnen. Außerdem sind wir bei Zielüberschreitungen berechtigt, von allen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten.

Das gleiche Recht steht uns zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Dies gilt auch, wenn die Vermögensverhältnisse des Kunden schon bei Vertragsabschluß schlecht gewesen sind, und wir uns darüber im Irrtum befunden und erst nach Vertragsabschluß Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen erhalten haben. In beiden Fällen wird der Kaufpreis für bereits gelieferte Waren auf unser Verlagen sofort fällig. Außerdem sind wir berechtigt, die weitere Erfüllung unserer Verbindlichkeiten aus dem Vertrag von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen und vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass die angeforderten Zahlungen innerhalb einer Frist von einer Woche geleistet und die verlangten Sicherheiten in der gleichen Frist gestellt werden.

Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt uns vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen, auch die erst nach der Lieferung entstandenen, getilgt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Das Eigentum geht erst dann über, wenn der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Die Weiterverarbeitung erstreckt sich unter Eigentumsvorbehalt auf den neu geschaffenen Gegenstand. Beim Zusammentreffen mit entsprechenden Bestimmungen anderer Lieferanten tritt Miteigentum in Kraft. Eine Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter, noch unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten daraus erwachsen.

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferten Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.

Veräußert der Käufer die von uns gelieferten Waren, gleich in welchem Zustand, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderung seine Rechte, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer entstehen, mit allen Nebenrechten mit uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Abnehmer entstehen, mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Abnehmern anzuzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber dem Abnehmer erforderlichen Auskünften zu geben und die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung unserer laufenden Forderung aus Lieferung oder einem anderen Geschäft insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung verpflichtet.

Zeichenrechtlich geschützte Waren
Werden zeichenrechtlich geschützte Waren geliefert, so darf der Käufer die auf der Ware oder Verpackung angebrachten Kennzeichen nur entfernen und die Ware unter einem anderen Warenzeichen weiter veräußern, wenn wir unsere Zustimmung hierzu schriftlich erteilt haben.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand auch insbesondere für das Mahnverfahren ist – unter den Voraussetzungen des § 38 ZPO – für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung beider Teile der Ort des Betriebssitzes des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, am Wohnsitz oder Sitzes des Auftraggebers Klage zu erheben.

Allgemeines
Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ab dem 10.09.2007